Antrag auf Tierhaltung


Mit Rücksicht auf die Hausgemeinschaft und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Gebäudes, des Grundstücks und der Wohnung, bedarf die Haltung eines Haustiers, der Zustimmung der Genossenschaft. Dies gilt nicht, soweit es sich um übliche Kleintierhaltung (z.B. Fische, Hamster, Vögel) handelt.

Wenn Sie gerne ein Haustier halten möchten, sprechen Sie uns an. Gerne beantworten wir Ihnen in der Sprechstunde oder telefonisch unter 06196 23720 alle Fragen bezüglich Ihres Tierwunsches.

Bitte füllen Sie zusätzlich das Formular >Antrag auf Tierhaltung vollständig aus und reichen es bei uns in der Geschäftsstelle ein.

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