Kündigung


Wohnung

Mit einem Dauernutzungsvertrag haben Sie ein Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Sollten sich Ihre Lebenspläne ändern, können Sie selbstverständlich jederzeit kündigen. Bitte achten Sie auf die in Ihrem Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Im Regelfall sieht der Gesetzgeber ein Kündigungsrecht des Mieters bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats vor.

Bei einem Gesprächstermin können wir Ihnen bei Bedarf die Rückgabemodalitäten erläutern. Auch für die Erarbeitung einer Checkliste für einen stressfreien und fristgerechten Auszug, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Stellplatz

Unsere Stellplätze werden getrennt und unabhängig vermietet. Grundlage ist ein Nutzungsvertrag. Der Stellplatz ist daher von beiden Vertragsparteien kündbar. Die Kündigungsfrist verkürzt sich hierbei bei Kündigung bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des Kalendermonats.

 

Mitgliedschaft

Wenn Sie umziehen möchten und Ihren Dauernutzungsvertrag kündigen, empfehlen wir Ihnen auch durch Kündigung der Mitgliedschaft Ihren Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Damit kündigen Sie automatisch auch die weiteren Geschäftsanteile. 

Kündigungen finden zum Ende eines Geschäftsjahres statt.

Wir werden Ihnen dann umgehend eine Kündigungsbestätigung zusenden und Ihnen die Auszahlungsfristen mitteilen.

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